Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

Gesetzsammlunsg 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
4. 
  
  
  
  
6.) Reseript der evangelischen wirklichen Geheimen Räthe an 
das Oberconsistorium, 
den #. 47. und ff. der Gesetze für die Studirenden auf der Universität zu 
Leipzig betreffend; 
vom 2 7 en Januar 1830. 
Ven GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. 
Wuͤrdige, Wohlgeborner, Vester, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe, andaͤchtige und ge- 
treue. Uns ist vorgetragen worden, was ihr im Betreff einer in Antrag gekommenen 
Modification des §. 47. der Gesetze für die Seudirenden auf der Universität Leipzig 
vom 29sten März 1822. mitcelst Berichts vom 13ten November vorigen Jahres gehor- 
samst angezeigk habe. 
Wir finden hierauf für angemessen, für jese und bis auf anderweite Anordnung, die 
in 9. 9. 4, 48, 49 und 50 der vorgedachten Gesetze enthaltenen Bestimmungen 
gänzlich aufzuheben; und wollen, daß hinsichtlich des Verfahrens gegen säumige Schuld- 
ner unter den Studirenden, die wegen der Erecution und Hülfe überhaupt im Tit. 
XXNIX. ber allgemeinen Proceßordnung enthaltenen gesetzlichen Vorschriften in Anwen- 
dung gebrache werden. 
Gesetzsammlung 1830. 
( 4 )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.