G.
Gebäude, Königliche, f. Schkösser.
Geborne — unehelich — deren Gleichskellung mit den ehelich Gebornen, hin
sichtlich der bürgerlichen= und EhrenVerhältnisse
Geheimcs Archiv steht unter dem Gesammt-Ministerio
Geheimes Finanz-Collegium — dessen Geschäfte gehen meist auf das Finanz-
Ministerium übeerr.
— — — welche davon auf das JustizL Ministerium
übergehen.
— — — in welchen Faͤllen die demselben zeither untergeordnet
gewesenen Behörden, Beamten ic. kuͤnftig dem Finanz-Ministerio
untergeordnet seien. 66 H
– s Justil
Geheimes Kabinet — dessen Fufkosune .
Geheime Kriegs-Kanzlei — deren Geschait * ut da- nriess- Mi—
nisterium über. „
Geheimer Rath — dessen Austösung. .
Geheime Raͤthe, wirkliche, ebangelsche — der ihnen bisher in Erangehieis ertheilt
gewesese Auftrag geht auf das Gesammt-Ministerium über.
Gemeindee eiluge — die baldige Erlassung des darauf sich bezichenden
Gesetzes betr
Gerichtsgebühren bei batholischen Behörden, —. Svortel-Taxordnung.
Gesammt= Ministerium — gdessen Geschäfeskreis.
– s. Geheime Räthe — Ministerial= Departements
—Steuer-Credit-Cafsen-Deputation —Verfassungs-Urkunde.
Geschäftsstyl, f. Appellation-Gericht.
Geschäfts= und Curial-Stpl, im Bezug auf die landesherrlichen Behörden.
Gesetze, bisher mit den Ständen berathene — deren Emanation ohne Mitwirkung
der künftigen ständischen Versammlung. ..
— und Verordnungen — den kuͤnftigen Unterschied derselben betr. ..
Gesetzsammlung — deren künftiger Titel und Inhalt an Gesetzen oder Ver-
ordnungen.
— und Regierungsblatt — deren Nedaction steht unter dem
Gesammt-Ministerio. .
Gesinde S die Zeit des Dienstwechsels für das freie landwirthschaftliche
Dienst — so wie die Aufhebung der den 164en Nov. 1769. festgestellten
Lehnsäte für selbiges, ingl. f#2 Taglöhnerarbeit berr.
Gesinde, (. Feiertage.
Gesindelohn, ( Gesinde.
Gleits-Commissarien, (. oll: rc. Commissarien.
Grafen' Examen. #. Eramen.
Grimma, fl.. Schulen, offentliche
Grundstücke, steuerfreie, sf. Quatember.
Gutachten, s. Anzeigen.
Gut, anvertrautes — den Thatbestand des Verbrechens wider das des-
fallsige Nandat vom 23. März 1822. btrr. ..
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Datum.
23. März
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21. März
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28. Dez.
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Paragr.
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