Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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S. 15. 
Alle Waaren muͤssen mit einer genauen Declaration versehen seyn und mit deren 
Zugrundelegung untersuche werden. Nach Maßgabe der für die Contumaz-Anstale be- 
sonders entworsenen Instruction sind gistfangende Waaren einer förmlichen Desinfection 
und Reinigung zu unterwerfen; niche giftfangende Waaren bedürfen nur einer äußern 
Reinigung. Waarenführer und Geschirre sind in der Regel zurückzusenden; wollen sie 
dennoch aus besondern Gründen weiter passiren, so baben sie ebenfalls eine resp. 10= oder 
20tägige Contumaz auszuhalten. (5. 14.) 
F. 16. 
Die bereies bekannk gemachten Bestimmungen, durch welche das Einbringen von 
umpen, alten Kleidern, auch Menschenhaaren, in biesige Lande gänzlich verboten ist, in- 
gleichen die Verordnungen wegen des Einwanderns der Handwerksburschen, Slavonischen 
Topfstricker und Drahcarbeicer, ingleichen der Krainer Wetsteinhändler, bleiben in voller 
Wirksamkeit. 
. 17. 
Die Wachen sind ermächtige, gegen Jeden, der den Ceordon überschreitet, und auf 
Zurufen derselben nicht zurückweicht, oder wohl gar Gewalt brauche, die Waffen anzu- 
wenden und, nöthigen Falls, Feuer zu geben. 
E. 18. 
II. Die durch senen Sperrcorden niche mie gekroffene Grenze der Oberlausitz gegen 
das Königreich Preußen bin, wird zwar durch den noch bestehenden Königl. Preußischen 
Cordon an der Oder geschüße; zu noch mehrerer Sicherheit wird jedoch so lange, bis 
über das Auftreten und die Wirksamkelt des Königl. Preußischen Cordons an der 
Spree bestimmee Nachriche eingegangen ist, an der gedachten Grenze eine Beobachr- 
ungslinie gezogen, dergestale, daß die Grenze, von Neudorf an der Spree bis Wantscha, 
durch Uncerthanen bewacht und durch Militair abpatrouillire wird. Die nähern, bierbei 
zu beobachtenden Vorschrifscen werden durch besondere Verfügung der Ober. Amts-Regie- 
rung zu Budissin bekanne gemache werden. 
. 19. 
IIII. Als eine Controle jenes Cordons und dieser Beobachtungslinie, und miehin 
als zweite Sicherungslinie für das linke Elbufer, wird der Elbstrom angenommen und 
daher noch besonders beobachtet. Reisende, Waaren= und Vieh-Transporte können da- 
ber nur auf einem der bestimmten Uibergangspunkte: nämlich bei
	        
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