Gesetzsammlung
fuͤr das
Königreich Sachsen.
50.
76.) Bekanntmachung,
die von der Bundesversammlung) wegen der Aufsicht auf Zeitungen, Zeit= und
Flugschriften, gefaßten Beschlüsse betreffend;
vom 7ten December 1831.
D. Bundesversammlung hat sich, in der 38sten diesjähtigen Sizung vom 1ten vo-
rigen Monats, veranlaßt gesehen, bei sämmrlichen Bundesregierungen die, in dem §. 5.
des Entwurfes vom 20sten September 1819., gegenseitig übernommene und, bis zur
Vereinbarung über ein definitives Preßgesetz, annoch fortbestehende feierliche Verpflichtung:
„bei der Aufssicht über die in ihren Ländern erscheinenden Zeitungen, Zeit= und Flug-
Schriften mit wachsamen Ernste zu verfahren, und diese Aussiche dergestale handhaben
zu lassen, daß dadurch gegenseitigen Klagen und unangenehmen Erörterungen auf jede
Weise möglichst vorgebeugt werde“ mit dem Ersuchen in Erinnerung zu bringen, die
geeigneten Vorkehrungen zu treffen, damit jene Aussicht dem Sinne und dem Zwecke der
bestehenden Bundesbeschlüsse gemäß gehandhabe werde.
Auch ist, in der 3 gsten diesjährigen Bundestagssizung vom 1 9##en vorigen Monats,
zugleich entschieden worden, daß der vorstehend erwähne Beschluß in den Bundesstaaten
öffentlich bekannt gemacht werde.
Gesetzsammlung 1831. 66 )