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21.) Mandat,
die Statuten der zu Feipzig errichteten Handels-Lehranstalt betreffend;
vom 19#ten Februar 1831.
W8399, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2c.
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc.
thun hiermit kund und zu wissen:
Nachdem Wir die von der Kramerinnung zu Leipzig entworfenen Statuten fuͤr die
von ihr daselbst errichtete Handels-Lehranstalt in Gnaden bestäciget und insbesondere
auch die Sbho 12 der gedachten Sctatuten enthaltene Bestimmung, nach welcher einem
Zöglinge der zweiten Hauptabeheilung dieser Anstalt, wenn er, nach vollendetem dreijähri-
gen Cursus, bei einer Handlung in Leipzig, oder in einer andern Scade hiesiger Lande
in die Lehre kritt, die auf gedachter Anstalt zugebrachten drei Jahre, vorausgesetzt, daß
er mit einem ehrenvollen Zeugnisse aus der Anstale entlassen worden, als zwei wirkliche
Lehrjahre angerechnet werden sollen, genehmige haben; So bringen Wir diese Bestim-
mung hiermit zur allgemeinen Kenntniß und haben Alle, die es angehe, sich biernach
gebuhrend zu achten.
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges Mandak, welches, nach Vorschrift des
Generalis vom 13ten Juli 1796. und des Mandats vom Dien März 1818., beson-
ders bekannt zu machen ist, eigenhändig unterschrieben und das Königliche Siegel vor-
drucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 1 9cen Februar 1831.
Anton.
Friedrich August, H. z. S.
Julius Traugott Jakob von Könneritz.
Cbristian Heinrich Springer, 8.
Ausgegeben zu Dresden, am 26sten März 1831.