Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

unter A. 
L 
Angabe 
der 
wiederhergestellten 
Gebaͤude. 
  
8. 
Angabe 
der 
noch wieder- 
herzustellenden 
Gebäude. 
  
9. 10. 
Angabe Angabe 
der, auf der vom Brande der, wegen der vom Haupt- 
betroffenen Nahrung und gute abgekommenen Grund- 
den mit derselben durch Kücke, in dasselbe von den 
einen fünf und zwanzigsäh= Avulsenbesitzern zu entrich- 
rigen Besitz verbundenen tenden Steuerbeiträge. 
Grundstücken, haftenden 
  
  
Steuern. cal-Ercurreus- 
An An Quatembern Ar IAn Quatembern Casse fließt. 
Schocken. #6½ S Schocken 7 
Fvrechnet wird, 
11. 
Angabe, 
ob der Qua- 
temberbeitrag 
dem Steuer- 
Aerario be- 
oder zur Lo- 
  
Anmerkungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Rücksichtlich der 
in der 10ten Co- 
lumne vorkom- 
menden Steuer- 
beiträge ist jedes- 
mal mit anzuzei- 
gen, ob solche 
von den in der 
oIten Columne 
angegebenen 
Steuern des 
Hauptguts be- 
reits in Abzug 
gebracht, oder 
darunter noch 
mit begriffen 
sind.
	        
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