Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Erster Jahrgang. 1840. (1)

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Nicht minder steht jedem Miterben zu, die Klage auf Theilung der zum 
Nachlaß gehörenden Immobilien auch in dem dinglichen Gerichtsstande der 
Letzteren (Artikel 22.) anzubringen. 
Artikel 27. 
Gerichtsstand des Arrestes. 
Ein Arrest kann in dem einem Staate unter den nach den Geseten dessel- 
ben in Beziehung auf die eigenen Unterthanen vorgeschriebenen. Bedingungen 
gegen den Vürger des anderen Staates in dessen in dem Gerichtsbezirke des 
Arrestrichters besindlichen Vermögen angelegt werden und begründet zugleich den 
Gerichtsstand für die Hauptklage insoweit, daß die Eutscheidung des Arrest- 
richters rücksichtlich der Hauptsache nicht blos an den in seincm Gerichtsspren- 
gel besindlichen und mit Arrest belegten, sondern an allen, in demselben Lande 
befindlichen Vermögensoljecten des Schuldners vollstreckbar ist. Die Anle- 
gung des Arrestes giebt jedoch dem Arrestkläger kein Voriugsrecht vor an- 
dern Gläubigern und verliert daher durch Concurs-Eröffnung über das Ver- 
mögen des Schuldners seinc rechtliche Wirkung. 
Artikel 28. 
„ Gerichtsstand dre Gontracls. » 
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Anwendung, wenn der Contrahenk zur Jeit der Ladung in dem Gerichtöbezirk 
sich auwesend befindet, in welchem der Contract geschlossen worden ist, oder 
in Erfüllung gehen foll. 
Artikel 29. 
Die Cleusei in-einem Wechselbriefe, oder eine Perschreibung nach Wechsel- 
recht, wodurch sich der Schuldner der Gerichtsbarkeit eines jeden Gerichis 
unterwirft, in dessen Bezirk er nach der Verfallzeit anzutreffen ist, wird als 
hülluig anerkannt, und begründet die Zaständigkeit eines jeden Gerichts gegen 
den in seinem Bezirk anzutreffenden Schuldner. 
Aus dem ergangenen Erkenmnisse soll selbst die Personalerecution gegen 
den Schuldner bei den Gerichten des andern Staaces vollstreckt werden. 
Artikel 30. 
Onichstand de geführten Verwallung, 
Bei dem Gerichtöstande, unter welchem Jemand fremdes Gut oder Ver- 
mögen bewirthschaftet oder verpaltet hat, muß er auch auf die z6, ceiner sol-
	        
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