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ichtung der Abgabe frel. Dagegen tritt dieselbe in Anschung der in den hie-
loen Landen belegenen Immobilien sammt dazu gehörlgem Inventarlum auch
bann ein, wenn dieselben einen Bestandtheil des Nachlasses eines für seine Per-
sen dem Auslande angehörig gewesenen Verstorbenen bilden. Da jedoch die
berbindlichkeit zur Enirlchtung der Erbschafsabgabe sich nur auf den Betrag
es Anfalls erstreckt, um welchen der Erbe u. s. w. wirklich reicher wird, so
end bei dessen Bestimmung die vorhandenen Schulden, Begräbnigkosten und
bdie wegen Uebernahme der Erbschaft aufgewendcten Gerschtskosten, nicht minder
tus etwa zu entrichkende Sterbelehngeld zuvor von der Erbschaft in Abzug
kbringen.
8. 6.
Legate, insofern sie dem Angefũhrten zu Folge der Collateralgelderabgabe
Mterworfen sind, dürfen an dem Nachlasse nicht gekürzt werden, vielmehr ist
#er Erbe auch von diesen die Abgahe zu enrrichten verbunden, dagegen aber
tch, wenn ihm von dem Erblasser die Befugniß dazu nicht ausdrücklich ent-
bgen worden ist, dieselbe den Legatarien bel Ausantwortung der Legate ver-
#linigmäßig wieder anzurechnen berechtigt.
7.
8. 7.
Das wegen Regulirung der Collateralgelderabgabe Erforderliche ist von
demjenigen Gerichte, welches für den Erblasser zur Zeit seines Absterbens das
brun domicilü war, zu verfügen. In denjenigen Fillen aber, wo der Ver-
forbene sein korum domicilik im Auslande gehabt, in den hiesigen Landen aber
Immobilien hinterlassen hat, ist von dem betreffenden Gerichte, innerhalb dessen
Kezirkes dieselben belegen sind, in gedachter Beziehung das Geeignete zu besorgen.
Die Sureessson in Legate betreffend, so ist das Collateralgeld
4) in allen Fällen, wo die Vermächtnisse vor Einführung dieses Gesetzes
durch lecwillige Verfügungen zwar verordnct, die Testatoren aber erst
nach erfolgter Publication desselben verstorben sind, zu entrichten,
2) in den Fällen dagegen, wo die Legate vor Einführung dieser Abgabe
letztwillig verordnet und die Testatoren auch vor dieser Zeit verstorben
sind, nicht abzugeben.
S. O.
In Ansehung ganzer Erbschaften sind