Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Erster Jahrgang. 1840. (1)

1840. v 
B. Waaren, welche aus Begleitscheln II. abgeftrtigt sind. 
Waaren, welche mit Begleitschein Il abgefertigt sind, unterliegen waͤhrend 
ihres Transports nur insoweit einer Kontrole, als auf dieselben die Vor- 
sbriften wegen des Transporks im Grenzbezirke und der Binnen-Kontrole über- 
haupt Anwendung finden. (Zu vergl. 8. 67.) 
8. 60. 
I. Er#eigung der Begleitscheine. 
A. Da Beglelsschein 1. 
1) Prüfang der Paplere und Eintragung in das Begleilschein= Eupfangs= Register. 
Unmittelbar nach dem Eintreffen der mit Begleitschein 1 abgefertigten 
Baaren im Orte des Erledigunggamtes, müssen solche dem letztern zur weitern 
Abfertigung gestellt und demselben von dem Waarenführer sämmntliche, die Ba- 
bung betreffende Begleitscheine, nebst den dazu gehörigen Deklarationen, Fracht- 
wiesen, Manisesten u. K. w., ausgchändigt werden. « 
Hat sich bei der Prũfung der Papiere nichts zu erinnern gefunden, so 
wird zur weilern Abfertigung, nach den unten folgenden Vestimmungen (§§.60 
ben.), geschrütten. 
Ist der, in dem Begleitscheine vorgeschriebene Zeitraum zur Gestellung 
der Waaren bei dem Erledigungsamte nicht innegehalten worden, sonst aber, 
nach der pflichtmäßigen Ueberzeugung des letztern, kein Grund zum Verdachte 
bines versuchten oder verübten Unterschleifs vorhanden, so kann in Fällen, wo 
eine erhebliche und unverschuldete Benachtheiligung der Interessen daraus her- 
vorgehen würde, wenn die Abfertigung der Waaren bis zum Eingange der 
Entscheidung der, dem Ausferligungsamte vorgesetzten Oberbehörde über die 
gLesetzlichen Folgen einer solchen Fristüberschreitung ausgeseht bleiben müßte, die 
Abfertigung mit Vorbehalt dieser Entscheidung bewirkt werden. 
In gleicher Art ist zu verfahren, wenn ein Waaren-Transport, ohne daß 
die im §. 48 vorgeschriebene Meldung staltgefunden hat, einem andern, als 
dem im Vogleikscheine genanntcn, jedoch zur Begleitschein= Erledigung ebenfalls 
ugten Amte zur Abfertigung gestellt wird und sich in Betreff der Waaren 
stlöst und auch sonst nichts zu crinnern findct. · 
SubsidenFällenistdemaachdem,zuvokübetdieGkündebecAbwtichung 
von dem Inhalte des Vegleitscheins protokollarisch zu vernehmenden Waaren- 
führer zu eröffnen, dag aus der, mit Vorbehalt weiterer Entscheidung, bewirkten 
Abfertigung für den Begleitschein-Ertrahenten noch kein Anspruch folge, aus 
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