Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiter Jahrgang. 1841. (2)

128 184 1. 
DXXIII. Vertrag. 
zwischen 
Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll= und 
Handels-Vereine verbundenen Staaten, 
wegen Fortsetzung der Verträge vom 30. März und 11. Mai 1833. 
über 
die gleiche Besteucrung innerer Eezeugnisse. 
vom Zten Mai 1841. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Sachsen, und die außer Sr. Majestät dem Könige von Preußen noch bei dem 
Thüringischen Zoll und Handelsrereine betheiligten Souveraine sind überein- 
gekemmen, gleichzeitig mit den zwischen den Gliedern des Gesammt-Zoll- und 
Hamdelsvereins wegen dessen Fortsetzung eingeleiteten Verhandlungen auch be- 
sondere Unterhandlungen in Beziehung auf die Fortsetzung der zwischen Ihnen 
bestehenden Verträge vom Zosien März und 11ten Mai 1833. wegen gleicher 
Besieuerung innerer Erzeugnisse, eröffnen zu lassen. Demgemöäß ist von den 
ernannten Bevollmächtigten, nämlich . 
Seiner Majestät des Könige von Preußen: 
Allerhöchst Ihrem Geheimen Legatiensrath Ernst Michaelis, Ritter 
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mie der 
Schleife, Offizier der französischen Ehrenlegion, Kommandeur des Civil- 
Verdienstordend der Königlich Bayerischen Krone, Nitter des Königlich 
Scchsischen Civil-Verdienstordens, Kommenthur des Ordens der 
Königlich Württembergischen Krone, Kommandeur des Grohherzoglich 
Badischen Ordens vom Zähringer Söwen, Kommandeur zweiter Klasse 
des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen und
	        
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