1841. 155
M XXIX. Gesetz,
die Erhebung von Uebergangsabgaben betreffend, vom 1. Decbr. 1841.
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarz-
burg, Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen,
Leutenberg und Blankenburg u. s. w.
thun hiergit kund und zu wissen.
mahheit der Artikel 2. und 3. des Vertrags zwischen den polloert
einten Staaten uͤber die Fortdauer des gen v Handelbberino vom 8.
d. J. (Gesetzsammlung 1841. St. 8. 3.ff.) ertheilen Wir
unter Bezugnahme auf die mit dem * it - ellet gewesenen
Landtage dechalb stattgefundenen Verhandlungen und mit der damals bereits.
erklaͤrten Jaümmung Unserer getreuen Stände unter Aufhebung des Gesetzes
vom 1. Mai 1888 den folgenden, über den Verkehr mit den zu dem Zoll-
vereine gehörf ga Laͤndern und die Erhebung von Abgaben bei dem Uebergange
ewisser Erzeugnisse aus einem Vereinslande in das andere unter den bei dem
Thuring ischen Joll- und Handelsvereine betheiligten Staaten anderweit ver-
einbarten, Bestimmungen hiermit für da Fürstenthum Gesetzeskraft:
Der Verkehr mit denenhudn zwischen Baiern, Wirttemberg
und Baden einerseits und den Ubrigen Vereingländern andererseits unterliegk
vom 1. Januar 1842 ab an den Binnengränzen keiner andern Beaufsichti ung
als derjenigen, welche zum Behufe der *i der Uebergangsabgaben (&. 2
in dem einen oder andern Vereinslande erforderlich ist, und die an den gedach-
ten Binnengränzen errichteten gemeinschaftlichen Anmeldestellen werden von dem-
selben Tage an aufgehoben.
im 1. Januar 1842 an werden, * lange die in den betreffenden Ver-
einssigten gegenwaͤrtig bestehenden innern Steuern von der Hervorbringung
oder Zubereitung gewiser Er e nisse unverändert bleiben, in denselben Ueber-
gangsabgaben von felgenden g ei naiiiigen vereinölandischen Eczeugnissen erhoben.
In Preußen, —*m 6*ö9 rden nn- Vereine.
om
1) In Preußen, Sagsen und dem Thuͤr ningischen Berein- 2 In
ern, rechts des Rheins. 3) In Wuͤrttemberg. en. 5 n
hessen. 6) Im * Heseen- Innd %% freien Stadt Franzsur-.
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„S 5(r Thuͤ V 2 Bai-
ern, ½ awed Seacsund Wu .s * * ) In Bei
Hürstl. Schw. Rudolst. Gesehsammlung. II.