Benenunng der Gegenstände.
Am
10 Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1 Zentner
veranschlagt
5½ Preußische
6 5 Altbayerlsche
oder
4/ Rheinbayerische
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, unge-
schliffenes; ingleichen Fenster= und Tafel-
glas ohne Unterschled der Farbe .. ..
Anmerk. Vorgedachtes Hohlglas nur mit abgeschliffe-
nen Stöpseln, Böden oder Rändern
J) Gepreßtes, geschliffenes, abgerlebenes, ge-
schntttenes, in Formen gemustertes weißes
Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von
Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glas-
schmelz ... ... . ... .....
4) Spiegelglas:
1. wenn das Stücknicht über 288 Preußische
oder 333 Altbayerische oder 245 Rhein-
baverische QZoll mißt,
a) gegossenes, belegtes oder unbelegtes,
Kubikfuß.
Maaßstab
Verzollung.
Eingang. 1 Ausgang.
Sgr. Sgr.
(r. ) tb r
..11 Zentr.
.11 Zentr.
na) wenn das Stück nicht über 144
Preußische □ Zoll mißt
bb) wenn das Stück über 144 und bis
288 Preußische goll mißt
6) geblasenes, belegtes oder unbelegtes
2. belegtes und unbelegtes, gegossenes und
geblasenes, wenn das Stück mißt:
nboder
O Zoll O Zoll Preuß. Altbayerische Os#eln
über 288 bis 576 oder bis 666 oder
. 576 1000 = 1156
. 1000 = 4 = 1618 =
1400 - 1900 - 2196 =
. 1900 C□oll Preußiscsb
Anmerk. Rohes ungeschliffenes Spiegelglas wind ge-
gen die algemein Eingangsabgabe einge-
lassen.
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas,
EEIIIIIII
auch Glaswaaren in Verbindung mit un-
edlen Metallen und andern nicht zu den Ge-
spinnsten gehörigen Urstoffen; desgl. Sple-
gel, deren Glastafeln nicht über 288
Preuß. D Zoll das Stück messen
Anmerk. Splegel von größeren Dimensionen des Gla-
ses zahlen, ehne Rücksicht auf die Rahmen,
den Gingangszoll nach obigen Stücksätzen
für Splegelg as, den Dimanstonen des Gla-
ses gemäß; falls sich der Eingangszoll da-
nach aber geringer als 10 Rihl. oder 17Fl.
20 Kr. vom Zeniner berechnet, diesen Sat.
Häute, Felle und Haare:
a) Rohe (grüne, gesalzene, trockene) Häute
und Felle zur Lederbereitung, ingleichen
rohe Pferdehaare
11
———————.—..———.—..
Abgabeusätze
Fuͤr
der
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Stück.
1 Stück.
1 Stück.
1 Stück.
.11 Zentr. 10
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
in 3tel und 24#el),
—
SG—
nach dem
des Thalers
beim
u..
15
4½
10
—
14
14
35
52
—————.
17
20 frei
(16)
nach dem
241-Gulden-Fuß,
beim
Eingang.
Ar.
15
52
15
'l. B.
Aucgang.
Kl. Tr.
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
23 in Fäffern u. Kißen-
13 in Körb. u. Gestellen
23 in Fässern u. Kisten.
13 in Körben.
17 in Kisten.
2 in äfsern u. Kislen.
11 in Körben.
13 in äffern u. Klaen.
55 r4