Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

1842. 42 
b) das Schleifen oder Zlehen der Röhren muß entweder in elner Mauer 
von gehöriger Stärke oder auf einem massiven Bogen, oder mit loth- 
recht aufgeführten massiven Wangen bewirkt werden 
Sogenannte Schleifbäume sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn 
dieselben durch wenigstens 3 Zoll starke Schieferplatten, oder mittels 
einer starkbemäntelten Backsteinlage gehörig gesichert werden. 
c) Da, wo die Biegung statthat, müssen eine Verengerung der Röhre und 
die Ecken im Innern derselben ganz vermieden werden, und zwar in 
der Art, daß der Uebergang von einer Richtung zur andern in einem 
Bogen von wenigstens 3 Fuß Halbmesser geschieht. 
5#.. 
Das Aufsatteln von Schornsteinröhren auf die Balkenlager darf nicht 
stattfinden. - 
§.0. 
Jede enge Schornsteinroͤhre muß im Innern, besonders in den Ecken ge- 
börig geputzt und so glatt, als irgend möglich, hergestellt werden, um dem 
Ansetzen des Rußes vorzubeugen, und um die Reinigung desto besser bewirken 
zu können. Von außen sind diese Röhren mit einem starken Mantel von Stroh- 
lehm zu umgeben und gehörig mit Kalk abzutünchen, um etwa entstandene 
Risse oder sonstige Beschäddigungin leicht zu erkennen. Dieserhalb müssen die 
Röhren auch beim Reinigen jedesmal genau besichtigt und die nöthig befundenen 
Ausbesserungen sogleich vorgenommen werden. 
5. 10. 
Jede Röhre erhält unten, wo sie anfängt, sowie in jedem darauf folgenden 
Stockwerke, vorzüglich da, wo die Ofenröhren in dieselbe ausmünden, auch 
über dem obersten Dachboden, Behufs der Reinigung, eine Seitenoffnung vom 
erforderlicher Größe, welche Oeffnungen mit eisernen in Falze schlagenden Thü- 
ren genau zu verschließen sind. 
Alle diese Thüren dürfen jedoch weder unter einer hölzernen Treppe, noch 
in der Nähe von anderem Holzwerk angebracht werden und müssen wenigstens 
3 Fuß davon entfernt bleiben. Auch ist ein Vorpflaster oder Estrich auf dem 
zunächst unter den Thüren befindlichen Boden anzubringen, das 2 JußP breit 
und in der Länge um 16 Zoll über die Tbürbreite hinaus gehen uf.
	        
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