Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

so 1842. 
Greene, Eschershausen, Stadt Oldendorf, Holzminden und Ottenstein fuͤr die 
Dauer des Jahres 1842 dem zwischen Hannover und Oldenburg unterm 14. 
Dechbr. v. J. erneuerten Steuervereine durch den Vertrag vom 16. ejusdem 
angeschlessen und der zwischen den Staaten des Zoll= und Handels-Ver- 
eins einer und Hannover, Oldenburg und Braunschweig anderer Seits unter 
dem 1. Novbr. 1837 abgeschlessene Vertrag wegen Beförderung der gegensei- 
tigen Verkehrs-Verhältnisse mit einigen Abänderungen und Ergänzungen, be- 
sonders unter Berücksichtigung des Anschlusses des Herzogthums Braunschweig 
an den Zoll= und Handelsverein unter'm 17. Decbr. v. J. erneuert worden 
ist, auch das Großherzogthum Luremburg durch den Vertrag vom 38. Febr. 
d. J. sich dem Zoll= und Handelsvereine und der am 20. Juli 1838 abge- 
schlossenen allgemeinen Münz-Convention angeschlossen hatz so wird solches 
nach erfolgter Auswechslung der desfallsigen Ratificationsurkunden mit dem 
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die bezüglichen Verträge bei 
der Fuürstl. Regierung hier und der Fürstl. Landeshauptmannschaft zu Fran- 
kenhausen eingesehen werden können. " 
Rudolstadt, den 4. Mai 1842. 
Färstl. Schwarzburg. Gebeime-Raths-Collegium. 
gez. Witzleben.
	        
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