1844. r
A.
Schema zu einer schriftlichen Taxe.
(u 5. 51. des Reglements).
Die schriftliche Tare muß folgende Rubriken enthalten:
#„I□) Namen des Eigenthümers, Bezeichnung des Gebdudes (Scheune,
Stall 2c.). Hausnummer;
2) Dimensionen, kubischer Inhalt, Stockwerke;
3) Material und Bedachung;
4) Klasse in welche das Gebäude gehört, und Gründe dafür;
5) Berechnung, wie viel der verbrennbare Theil des Gebaudes mit Be-
rücksichtigung des gegenwärtigen üblichen Arbeitslohnes, und der ge-
genwärtig an dem betreffenden Orte üblichen Preise, neu aufzubauen
gekostet haben würde;
6) Alter des Gebäudes, — Angabe des Procentsatzes, welchen der
Werth desselben durch die Zeit und dadurch verloren hat, daß es
Repacaturen bedarf, oder ein Umbau erforderlich ist:
7) Jetiger verbrennbarer Werth des Gebäudes (zu ermitteln durch Ab-
zug der Rubrik 6. vor der Rubrik 5.);
8) Veranschlagung der Nebenvortheile an Remission, Hülfsfuhren 2c.,
welche im Fall eines Brandes dem Eigenthümer zu Gute kommen;
9) Jebiger Werth, welchen das Gebäude, sofern es abbrennt, für sei-
nen Besitzer hat (zu ermikteln durch Abzug der Rubrik 8. von der
Rubrik 7.);
10) Muchmasliche Werthsverminderung des Gebaudes in neun Jahren;
11) Werth des Gebäudes nach Ablauf von neun Jahren (zu ermitteln
durch Abzug der Rubrik 10. von der Rubrik 9.);
12) Höchste zulässige Versicherung, welche von den Feuersozietctsbehörden
mit Berücksichtigung des §. 46. des Reglements, nach Maaßgabe
vorstehender Ermittlungen, festzusetzen ist.
Fürstl. Schw. (#udolst. Gesegsomn. V.