Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfter Jahrgang. 1844. (5)

4 1844. 
3) Von den erkannten und eingehenden Geldbußen erhält ein Drittheil der 
Denunciant und die beiden übrigen Driktheile sliehen in die betreffende 
Ortsermenealo 
e Physiker, der Landthierarzt, sowie die Gendatnien und an- 
dere Polizeiossstianlen haben darüber zu wachen, daß dieser Verordnung 
nachgekommen werde. 
Rudolstadt, den 21. Mai 1841. 
Fürstl. Schwatzhurgische Regierung. 
N. A. Bianchi. 
  
X. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Consistorium d. d. 7. Juni 1844, wegen des für überzählige 
auswärtige Taufzeugen, welche der Tanfhandlung selbst oder der damit 
verbundenen sonstigen Feicr beiwohncn, zu enkrichtenden 
Dispensations-Quantums. 
Zur Beseitigung von Zweifeln und Mißdeutungen, welchen die Bestimmun- 
en im §. 1. der wegen ungebährlichen Aufwandes und sonstiger Mipbrcuche 
ben Kindtaufen unter'm 10. Juni 1822. erlassenen höchsten Verordnung nach 
vorliegenden Anzeigen an mehreren Orten der hiesigen Fürstl. Oberherrschaft 
zeither unterlegen haben solln, wird aie nachachrlich bekannt gemacht, daß 
die für jeden, ittr die gesetzliche Zahl dreier Pathen zwählten Taufzeugen 
zu entrichtende Abgabe ekhicchee der e#mmihligm auswärtige von einhei- 
mischen Personen bei der Taufe nicht repräsentirt werdenden, i. en nur dann 
Wegfall zu kommen hat, wenn dieselben weder bei der Taufhandlung secht 
anwesehd sind, noch auch an der, elwa damit verbundenen, im Hause des 
Kindesvaters oder sonst stattfindenden Feier und Schmauserei Antheil nehmen, 
und daß die betreffenden Geistlichen in allen Fällen, wo mehr als drei Tauf- 
eugen entweder bei der Taufhandlung selbst, sie mögen nun vor dem Tau 
Meige stehen oder nicht, oder auch nur bei der diesfallsigen Schmauserei und 
40 Feier ohne solerbige Entrichtung der dieserhalb bestimmten Abgabe ge- 
henwärtig sind, die erforderliche Meldung bei der bezüglichen Gerichtsstelle we- 
den Sciiini der Diopensations- Geler unverzüglich zu bewirken haben. 
Rudolstadt, den 7. Juni 181#1 
Fürstl Schwarzöurg. Consistorium. 
önniger. 
  
  
A. Noß.
	        
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