42 1844.
118) Für das Operationsverfahren zur Vereinigung nicht
geheilter Knochenbrüche oder sogenannter künstli-
cher Gelenkkk ....
119) Für die mechanische Bchandlung an Richtungsver-
anderungen harter Theile mit Anlegung von Ma-
schinen Cexcl, der Besuche), z. B. beim schiefen
Halse, bei Verkrümmung eines Fußes, Plattfu-
Hes, Spiß= oder Pferdefußee
120) Für die Behandlung der kwechracwusünun
excl. der Besuche
121) Für die Durchschnedung der Schnen, z. B. zur
Heilung des Klumpfußes 2c., der Knieverkrümmung
122) Für die Paracentese des Augapfels, des Trommel-
felles, für die Perforation des sinus maxillaris, die
Anbohrung des Jibenfortsateg, so wie für Ausrot-
tung eines Nagllllsss
129) Für die Operation der — der
Kopfgeschwulst Neugebornen
124) Für die Ausrottung kleiner Auswüchse, einer
Warze 2c., für Stillung des Nasenblutens (mit
oder ohne Instrumente) ..
125) Für decapitalio brachii, radii et Unne er, für
exarticulalio moxillae iolerioris, für resechio, ex—
eisio der Knochen. .. ..·..
IV. Taxe
für die Zahnärzte.
1) Für das Ausziehen eines Zahnes im Hause des
Zahnarztes .
I. Classe. II. Classe.
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4—8.—
5— 10 —
8 H
2— 141—
1— 2—
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6 —12
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