Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechster Jahrgang. 1845. (6)

Geletzlammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
weites Su vom xxl 1845. 
  
    
I. Veranmtwachung 
der First. Regierung vom 7. Febr. 1845, die Uebereinkunft zwischen der 
Großherzogl. Sachsen-Weimar-Eisenachischen und Fürstl. Schwarzburg-Ru- 
dolstädtischen Staatsregierung zur Erläuterung der Convention wegen 
wechselseitiger Uebernahme der Vagabunen und Ausgewiesenen 
betreffend. 
Die zwischen der Großherzogl. Sachsen-Weimar-Eisenachischen und Fürstl. 
Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung zur Erläuterung der Conven- 
tion wegen wechselseitiger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen 
unter'm — 1845 abgeschlossene Uebereinkunft wird nach erfolgter Aus- 
wechselung der diesfallsigen Erkldrungen im Nachstehenden zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 7. Febr. 1845. 
Fürstl. Schwarzburg. Regierung. 
nniget. 
N. A. Blanchl. 
Zu Beseitigung derjenigen Zweifel und Mißverständnisse, welche sich 
zeither über die Auslegung der Bestimmungen K. 2. c. der zwischen der 
Großherzogl. Süchsischen und der Fürstl. Schwarzburgischen Staatore- 
gierung wegen wechselseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Vaga- 
bunden bestehenden Convention vom 14. October 1828, namentlich über 
die Beschaffenheit des dort erwähnten zehnjahrigen Aufenthalts und den 
Begriff der Wirtschaftsführung ergeben haben, sind die gedachten Re- 
giecungen, ohne hierdurch an dem, in der Convention usgespro•hene 
Hüestt. Schw. Radolst. Gesetsamml. VI.
	        
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