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29) Die getreuen Stände haben für diese Landtagsperiode die Ueberschüsse
der Landescasse und außerdem noch 20,000 Gulden zu Straßenneubauten bewil-
lige, welche lehtere Summe sedoch nur im dußersten Nothfalle, z. B. bei be-
denklichen Nahrungsverhältnissen der Unterthanen, verwendet werden mochte.
Wir genehmigen diese Ansichten, so wie den ferneren Antrag, daß Behufs der
Tilgung der Straßenbauschulden nicht allein der Ueberschuß an Chaussee= und
Brückengeldern, sondern auch noch 1 Prozent jener Schulden jährlich zum schnel-
leren Abtrag verselben aus der Landescasse verwendet werden möchte, wollen auch,
auf den Wunsch der getreuen Stände, aus Cameralmitteln ebenfalls 1 Prozent
jährlich zu demselben löblichen Zwecke für die laufende Landtagsperiode anweisen
lassen.
II.
In Beziehung auf die von den getreuen Ständen entweder gestellten, oder
doch befürworteten Anträge und Bitten, insofern dao Erforderllche nicht bereits
unter I. bemerkt worden ist.
1) In Gemähheit des gern genehmigten Wunsches der getreuen Stände, daß
das Reformationöfest wiederum am 31. Oktober und das Gedächtniß an den in der
Kürze fallenden dreihundertjaährigen TodeStag des Reformators Dr. M. Luther
kirchlich gefeiert werden möge, haben Wir die erforderlichen Anordnungen bereits
ergehen lassen.
2) Wegen thunlichster Vermeidung der Grundsteuer-Reste in einigen Umtern
der Oberherrschaft werden die erforderlichen Recherchen angestellt und nach Befin-
den geeignete Verfügungen erlassen werden.
3) Auf die schon an und für sich gänzlich ungegründete Beschwerde, daß die
Advokaten systematisch vom Staatodienste ausgeschlossen würden, können Wir
mur den im Landtagsabschiede vom 2. Februar 1831 unter II. ö. überhaunt gegebe-
nen Bescheid wiederholen, wie die Auswahl anzustellender Diener lediglich Unserer
landesherrlichen Entschließung überlassen bleiben muß.
Was dagegen den Antrag auf nochmalige Beschränkung der Anzahl der Ad-
vokaten betrifft, so wird derselbe ndher erörtert und wo thunlich in Erfällung ge-
bracht werden.