10 1846.
8) Die Haftverbindlichkeit der Gemeinden fuͤr unerlaubtes Schießen wird auf
die von den getreuen Staͤnden bezeichneten Faͤlle beschraͤnkt werden.
9) Ueber die Antraͤge, daß die Holzanweisungen nicht so spaͤt im Jahre ge-
halten und in dem Falle, wenn die Gemeinden solidarisch fuͤr die Bezahlung haften,
ein angemessener Eredit für das aus Unserer Waldung gekaufte Holz bewilligt wer-
den moöchte, wird das Gutachten der betreffenden Behörden erfordert und, wo#
thunlich, gewierige Entschließung gefaßt werden.
10) Der Wunsch, daß noch ein oder zwei Thierärzte angestellt werden moͤch-
ten, muß in Rücksicht sowohl auf das Bedürfniß, als die Ausführbarkeit noch einer
sehr reiflichen Ueberlegung unterworfen werden, weshalb Wir Uns die Entschlie-
ßung darauf lediglich vorbehalten.
Dagegen wird
11) der auf Remunerirung der Ameschirurgen gerichtete Antrag in Erfüllung
gebracht werden.
12) Die Flrirung der Kesselbierbrauereien soll, nach ndherer Erörterung, wo
thunlich, eintreten.
13) Die der Stadt Frankenhausen verwilligten 100 Gulden zur ersten
Eimichtung einer Straßenbeleuchcung, sowie der jährlich ausgesetzte Beitrag von
43 fl. 46 Kr. zur Erhaltung derselben, soll auf die Landescasse angewiesen werden,
und wollen Wir zu denselben Zwecken gleiche Beiträge aus Cammermitteln aus-
zahlen lassen.
Desgleichen wird der Antrag der getreuen Stände genehmigt, daß auch jeder
anderm Stadt im Fürstenehume, die eine Straßenbeleuchtung einrichten wollte, zu
den ersten Ausgaben für dieselbe ein Beitrag von 100 Gulden aus der Landecasse
ausgezahlt werden soll.
14) Dem Wunsche, daß in jeder Klasse des Gymnasiums allhier wöchentlich
zwei Stunden Unterricht in der englischen Sprache ertheilt werden möchte, dürften
in diesem Umfange erhebliche Bedenken entgegenstehen; indessen wird das Fürst-
liche Consistorium darüber mit Bericht vernommen werden, ob und inwieweit dem-
selben entsprochen werden kann.
15) Es wird den betreffenden Behörden besondere Vorsicht bei Bestätigung
abgeschlossener Alimentations-Vertrage anempfohlen werden.