Geletzlammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Erstes Stück vom Jahr 1846.
#XI. Lanbtagsabschie
vom H. Jannar 1846.
Wir Friedrich Gänther, von Gotten Gnaden Fürst zu
Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leuten-
berg und Blankenburng u. s. w.
thun hiermit kund und zu wissen:
Nach Ablauf des sechsjährigen Zeitraums seit Einberufung der letzten ordent-
lichen Ständeversammlung hatten Wir die Wahlen zu dem fünften ordentlichen
Vandtage anbefohlen, den gewählten Mitgliedern die Uns voxbehaltene Bestäti-
gung ertheilt und die Vrsammlung Unserer getreuen Stände durch Unsere landes-
herrlichen Commissarien am 17. Nevember v. J. eröffnen lassen.
Wenn gleich die mit diesem Landtage gepflogenen Berathungen Uns zuweilen
Veranlassung zu dem Wunsche geben mußten, daß die vorhandene Zeit mehr den
Gegenständen gewidmet worden wäre, die im wesentlichen Interesse des Landes
liegen, so geben Wir doch auch gern diesem Landtage das Zeugniß, daß er mit
rühmlichen Fleiße sich den zum Theil umfassenden Arbei#en unterzogen und dabei
im Allgemeinen nicht die Wehlmeinung verleugnet hat, in deren thats dchlichen
Beweisen Seitens Unserer geliebten Uncerthanen, so wie in deren Wohlfahrt
Wir in Zukunst allein noch Befriedigung finden können.
Die mit diesem bandtage gepflogenen Berathungen sind am 26ten December
v. J. wiederum geschlossen worden und erfolgt nachstehend, in Gemähheit der
Erklärung in dem Landtagsabschiede vom 2ten Februar 1831, Unsere landes-
herrliche Entschließung:
In Beziehung auf Unsere landenherrlihen Propositionen:
1) Saͤmmtliche Rechnungen des Jahres 1844, aus deren Zusammenstel-
lung folgendeG Ergebniß zu entnehmen ist, sind den getreuen Ständen vorge-
legt worden:
Füsti. Schw. Rudolst. Gesetzlamml. VII. 1