Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenter Jahrgang. 1846. (7)

48 18 46. 
Seine Moajestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph Georg Theodor 
Pochhammer, Ritter des Koöniglich Preußischen rothen Adler-Ordeno 
zweiter Klasse rc.; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren General-Zolladministrationsrath Carl Meixner; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Zoll= und Steuer-Director Ludwig von Zahn, Ritter 
des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens rc.; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Finanzrath Wilhelm Vayhinger, Ritter des Königlich 
Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse; 
Seine Königliche Hoheit der Großberzog von Baden: 
Hochst Ihren Zolldirector Wilhelm Philipp Goßweyler, Cemmandeur 
des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen 2c.; 
Seine Königliche Hoheit der Kurprinz und Mitregent 
von Hessen: 
Höchst Ihren Geheimen Finanzrath Wilhelm Duysing, Ritter des König- 
lich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse; 
Seine Königliche Foheit der Großberzog von Hessen: 
Höchst Ihren Ober-Finanzrath Ludwig Philipp Sartorius, Ritter des 
Koniglich Preußischen rothen Adler-Ordeno dritter Klassez 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar-Eisenach, 
Seine Hobeilt der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, und 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha: 
Den Grohherzoglich Sächsischen Geheimen Regierungsrath Gustav Thon, 
Ritter erster Klasse des Großherzoglich Sächsischen Hausordens vom weißen 
Falken 2c.;
	        
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