Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

18 1847. 
18) Randzeugniß, Marginalattest 
19) Realcitation, für deren Volsstreckung cerhält. 
der Amts= oder Gerichtödiener encl. des Weges 
20) Recognitionsschein über ein ad acta gegebenes 
Schreiben, wenn solcher verlangt wire 
21) Registratur, eine über ein Anbringen oder 
sonst zu den Acten gebrachte schriftliche Be- 
merkung, wenn nicht wie bei der rolatio nunlii 
ein niedrigerer Satz vorgeschrieben ist 
ie 
22) Relalo nuni##, für eine jede in Rechtssachen 
23) Resccipt an die Unterbehörde . 
bis höchstens 
21) Schreiben an eine andere Behörde . 
bis höchstens 
25) Sitzgebühren eines Wechselschuldners oder Ar- 
restaten auf 24 Stunden dem Amts-oder Ge- 
a. im Ganen und mit Inbegriff des Protocolls 
in der Rege .. 
b. bei muͤhsamen und wichtigen Verhandlungen 
(z. B. Berechnungen, Liauidationen, Aus- 
zahlungen, Vergleichen, Testamentsaufnah= 
men, Publication von Testamenten, weitläuf- 
tigen Vernehmungen in Untersuchungösachen) 
mehr 
bis höchstens 
27 Wegegebühr des Amts= oder Gerichtsdieneré, 
wenn der Weg über eine Stunde weit, in der 
Regel pro Stunde .... 
 
	        
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