Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

1847. 
5) Cassation eines Consense ·. 
6) Consensschein, für dessen Ausfertigung 
Anm. K. l#s noch in den Aemtem Obenvethbach um Köuigsee ver. 
7) Cautionöschen 
bis 
8) Cession einer Schuldforderung, die Hälfte der 
Consensgebühren. 
9) Depositengebühren 
vom Guldoyyda 
vom Thlr. 
von jedem Documente (mit Aunahme eines 
Testaments, siehe unten sub. 16. Testament.) 
10) Depositenschein, für dessen Ausfertigung, wenn 
die Summe unter 25 Fl. resp. 14 Thlr. 
wenn sie mehr als 25 Fl. resp. 14 Thlr. bio zu 
100 Fl. resp. 60 Thlr. beträgt. 
wenn siemehr als 100 Fl. resp. — betraͤgi 
11) Hppothek, deren Eintragung ins Hypotheken- 
buch, wenn ein Consens nicht ertheilt wird, 
einschliehlich des deelals auszufertigenden 
Scheines 
Wird eine Hypothek zu Folge vollstreckter 
Hülfe eingetragen, so kommen diese Kosten 
nur zur Hälfte in Ansatz 
12) Inventarium, für dessen Anfertigung. 
Wenn die Anfertigung eines Inventarü aber- 
mehrere Tage dauerk, so wird täglich so viel. 
in Ansatz gebracht. 
13) Mortificationsschen 
14) Pfand, für dessen Annahme an Dienergebühren 
Eben so viel bei der Aushändigung. 
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