Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

  
1847. 
b. wenn sie schriftlich angestellt 
c. in einer wichtigen Sach.... . 
bis 
/5. in einer minderwichtigen. . . ... 
bie 
Hat jedech ein Advocat bei demselben Gericht gleichzeitig wider denselben Be- 
klagten oder auch wider verschiedene Beklagte mehrere Klagen angestellt, welche 
wegen Gleichartigkeit des Streitgegenstandes oder Klaggrundes ihrem wesentlichen 
Inhalte nach mit einander gleichlautend sind, so ist das Giericht zu einer Gr- 
mäßigung der Gebühren dafür und zwar je nach der Anzahl dieser Klagen bis 
auf : oder auch auf die Hälfte des obigen Ansatzes berechtigt. 
5) Für Abwartung eines Vergleichs-Einlassungs-Recognitions-= 
Productions-Liquidations-dLicitations= oder eines andern 
Termins, mit Ausschluß der Publicationstermine. 
n. bei den Oberbehörden 
4. in wichtigern Saen 
65. in minderwichtigen 
b. bei den Unterbehörden 
. in wichtigern Saen 
5½. in minderwichtiegen 
Anmerkung. Wenn in einem Termine die Güte versucht und unter Beihülfe der Advocaten 
ein Vergleich, durch welchen der Proceß selbst seine Beendigung fimet, zu 
Stande gebracht wird, so ist dem Richter erlaubt, nach Besinden, namentlich 
aber nach der Wichtigkeit, Schwierigkeit und dem Stande des Rechtastreite, den 
drei-, auch vierfachen Betrag des Ansatzes für einen Termin zuzubilligen. 
6) Fur eine Ungehorsamöbeschuldigung 
Anmerkung. 
bis hochstens 
7) Für Präsentationsschreiben zu Klagen, Ungehorsamsbeschul- 
digungen, Sätzen und Schriften, mit Ausnahme deren zu 
Beweisartikeln. 
8) Fur eine vollzogene und extendirte Vollmacht mit Einschluß 
des Formuls 
Für ein Substitutorin ....... 
Anmerkung. Bei allen Gerichten des hiesigen Landes sind lünftig in Civilprocessen jeder Art 
nur gedruckte Vollmachten mlässig geschriebenc durfen nur bei Verhandlungen 
der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorkommen. 
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