Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

Geletzlammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
Hrittes Stück vom Jahr 1847. 
  
V. Bek###machung 
der Fürstlichen Regierung vom 1. Februar 1847 in Betreff der Statuten 
einer für die Fabrikarbeiter zu Scheiba errichteten Krankemrasse. 
Nachdem bei der, unterm 1. dieses Monats von Fürstl. Regierung erfolg- 
ten Confirmation der Statuten einer Krankencasse für die Fabrikarbeiter zu 
Scheiba dieser Anstalt die Rechte einer milden Stiftung von Serenissimo 
gnadigst verliehen worden sind, und zugleich die im §. II. sub Nr. 14. enthaltene 
Ayordnung, wornach das darin erwähnte Kranken und resp. Begräbnißgeld, 
als lediglich zu Unterstützung der kranken Arbeiter, sowie zu Bestreitung der 
Begräbnißkosten bestimmt, wegen anderer Forderungen nicht in Anspruch ge- 
nommen noch auch mit Arrest belegt werden darf, die höchste Genehmigung 
erhalten hat; so wird solches zur allgemeinen Nachachtung hierdurch bekannt 
gemacht. 
Rudolstadt, den 1. Februar 16 #7. 
Järstl. Schwarzb. Regierung. 
v. R öder. 
Berninger. 
  
Färftl. Schw. M##dolst. Gesetsammlung VIII. 8
	        
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