Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

64 1 8 47. 
XVIII. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Gehcimen-Ratho-Collegium vom 14. Mai 1847, das dem 
Major Serre auf Maxen guädigst ertheilte Privilegium auf die Anwendung 
der von ihm erfundenen Feuerungs-Construction betreffend. 
Das von Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht, Unserm gnädigsten Fürsten 
und Herrn, dem Major Serre auf Maxen gnädigst ertheilte Privilegium auf 
die Anwendung der von ihm erfundenen Feuerungs-Construction wird andurch 
nachstehend für den Umfang des hiesigen Fürstenthums zur Nachachtung be- 
kannt gemacht. 
Rudolstadt, den 114. Mai 1837. 
Fürstl. Schwarzburg. Geh. Raths-Collegium. 
Witzleben. 
Wir Friebrich Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, 
Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sonderehausen, Leutenberg 
und Blankenburg u. s. w. 
urkunden hiermit: daß Wir dem Major Serre auf Maxen, dessen Bitte ge- 
mäß, auf die Anwendung der von ihm erfundenen und durch Zeichnungen und 
Beschreibung näher auseinandergesebten Feuerungs-Construction und zwar auf 
Ausführung und Anwendung derselben 
1) zur Herstellung einer Vorrichtung zum Schutze der Metalle vor den schdd 
lichen Einwirkungen des Steinkohlenfeuers, 
2) auf Backöfen, von außen mit Torf, Braun= und Steinkohlen zu erheizen 
und auf ununterbrochenes Backen eingerichtet, 
3) auf einen Heiz-Apparat zu Erwärmung von Wohnungen, 
4) auf einen Apparak zur Erzeugung von Leucht-Gas, 
5) auf eine Heizung von Dampfkesseln zur schnelleren Erzeugung von Däm- 
pfen hohen Drucks, 
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