64 1 8 47.
XVIII. Bekanntmachung
des Fürstlichen Gehcimen-Ratho-Collegium vom 14. Mai 1847, das dem
Major Serre auf Maxen guädigst ertheilte Privilegium auf die Anwendung
der von ihm erfundenen Feuerungs-Construction betreffend.
Das von Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht, Unserm gnädigsten Fürsten
und Herrn, dem Major Serre auf Maxen gnädigst ertheilte Privilegium auf
die Anwendung der von ihm erfundenen Feuerungs-Construction wird andurch
nachstehend für den Umfang des hiesigen Fürstenthums zur Nachachtung be-
kannt gemacht.
Rudolstadt, den 114. Mai 1837.
Fürstl. Schwarzburg. Geh. Raths-Collegium.
Witzleben.
Wir Friebrich Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg,
Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sonderehausen, Leutenberg
und Blankenburg u. s. w.
urkunden hiermit: daß Wir dem Major Serre auf Maxen, dessen Bitte ge-
mäß, auf die Anwendung der von ihm erfundenen und durch Zeichnungen und
Beschreibung näher auseinandergesebten Feuerungs-Construction und zwar auf
Ausführung und Anwendung derselben
1) zur Herstellung einer Vorrichtung zum Schutze der Metalle vor den schdd
lichen Einwirkungen des Steinkohlenfeuers,
2) auf Backöfen, von außen mit Torf, Braun= und Steinkohlen zu erheizen
und auf ununterbrochenes Backen eingerichtet,
3) auf einen Heiz-Apparat zu Erwärmung von Wohnungen,
4) auf einen Apparak zur Erzeugung von Leucht-Gas,
5) auf eine Heizung von Dampfkesseln zur schnelleren Erzeugung von Däm-
pfen hohen Drucks,
-d