30 1848.
1) in dem Wahlkreise der Aemter Rudolstadt und Blankenburg einschließ-
lich der Städte gleichen Namens und der zu dem Amtsbezirke Paulinzella ge-
börigen Orte: Horba und Oberrottenbach — vier
2) in dem Wahlkreise der Aemter Ilm, Paulinzella und Ehrenstein, ein-
schließlich der Stadt Ilm, aber ausschließlich der Orte: Gräfinau, Bücheloh,
Horba und Oberrottenbach — zwei
3) in dem Wahlkreise des Amtes Königsee einschließlich der Stadt gleichen
Namens und der zum Amtsbezirke Ilm gehbrigen Ortschaften: Gräfinau und
Bücheloh, aber ausschließlich der Orte Mellenbach und Blumenau — vier
4) in dem Wahlkreise des Amtes Oberweißbach einschließlich der zum Amts-
bezirke Königsee gehörigen Ortschaften: Mellenbach und Blumenau — drei!
5) in dem Wahlkreise der Aemter Leutenberg und Könic einschließlich der
Stadt Leutenberg — zwei und
0) in dem Wahlkreise der Fürstlichen Unterherrschaft — vier Abgeordnete
und überall die gleiche Zahl von Stellvertretern.
2.
In diesen Wahlkreisen sind nach Maßgabe des §. 2 des Wahlgesebes für
die Wahlen der Wahlmänner (die Urwahlen) folgende Wahlbezirke zu bilden,
in welchen die dabei in Parenthese () verzeichnete Anzahl von Wahlmännern
oder, sofern nichts bemerkt ist, je ein Wahlmann gewählt wird.
I. Wahlkreis. Wahlbezirk 1— 1 Rudolstadt (15). 5—7 Blankenburg
(3). 8. 9 Schwarza (2). 10 9Ta 11 Kirchhasel. 12 Solsdorf. 13
Volkstedt. 14 Teichröda. 15 Cumbach. 10 Dittersdorf. 17 Horba.
18 Teichweiden. 19 Schratel 20 Quittelödorf. 21 Eichfeld und Keilhau.
22 Unter= und Oberwirbach. 23 Watzdorf und beutnic. 24 Lichstedt,
Groschwitz und Eschdorf. 25 Pflanzwirbach und Unterhasel. 20 Ober-
rottenbach und Scorchsdorf, 27 Zeigerheim und Mörla. 28 Milbitz b. T.
und Geiterodorf 25 Braunodorf und Fröbitz. 30 Böhlscheiben und Cor-
dobang. 31 Groß= und Kleingölitz. 32 Thüälendorf und Unterrottenbach.
U. Wahlkreis. Wahlbezirk 1— 3 Stadtilm (6). 4. 5 Elxleben (2). 6
Willersleben. 7 Angelroda. # Milbitz. 0 Großliebringen. 10 Ellichleben.