308 1850.
Dauert die Verrichtung (den Weg ungerechnei) uͤber sechs Stunden — = -56 fr.
3) Für eine Arretirung . 21.
(ohne Rücksicht ob Cinschluß varauf focgt * nicht
4) Einschlußgebühr bei Arretirung, Ein für alle Ml. 6- -21=
in Waldbuß., Felddeube= und Gartendeube-Angelegenheiten jebochnur 1-— 31
Die Einschlußgebühr findet in allen Fällen Statt, wo es zur Einschließung eines Ver-
hafteten kommt, ohne Unterschiev, wo und von wem die Arrctur geschehen, selbst wenn der
Verhaftete sich freiwillig zur Haft gestellt har; auch findet sie bei jeder nruen Haft, nach vor-
gängiger Emtlassung, wirder Statt. Dagegen ist für die Entlassung keine besondere Gebühr
in Ansatz zu bringen.
5) — eiues Oejangeuen von einer nich vereinolandischen “ oder an die-
· . ngk
6) 5n Snnn Finstiisn ale Vesciunnen dale 10= -— 35
gs fuͤr d die Stunde 4 — 14
8) Für vie Haupwerhandlung vor Geschwornen, , resp. die Aufwartung
10 sor. bis 1thlr. = 35 kr. bis 1 fl. 45 fr.
Für die Hauptverhaublung vor dem Kreisgericht oder dem Appellakionsgericht
5 bis 20 sgr. = 171r bis 1 fl. 10 kr.
9) Düten des Dieners finden nur Statt:
n) bei nothwendigen Verschickungen an Orte von mehr als vier Stunden Entfemung,
neben den etwaigen Gebühren für das Geschäft selbst, m#t Ausschluß bloser Boten-
gänge zu Bestellung schriftlicher oder mündlicher Verfügungen, ingleichen mit Aus-
schluß ver Transporte von Vagabunden und Schüblingen, für welche blos die in
Nr. 7 dieses §. bestimmte Aversionalgebühr eintritt;
b) wenn “ Diener außerhalb des Gerichtslokals die chm vorgeseite Gerlchtsperson
begleite
firu- den ganzen Tag . 10 fshr. = 35 kr.
dauert die Expedition nicht über 6 * nur 6 — 21
Quartiergeld über Nacht . . .5-— 17k
Diener und Boten der Untersuchungsrichter zeben nur bei Verschsckungen außerhalb
des Bezirks ihres Gerichts und in dem Fall unter b Diäten zu beziehen.
Dleselben Diätensätze gelten auch für die Beidlener und Beiläufer.