Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

318 1850. 
Vollmacht, für eine zscrsbenen mit Ehnschuht ber ’m oder t sur eint serrucit zit 
einer ganzen Sache 8 sar. = 28 kr. 
zu einem einzelnen A.t 4. — = 
für ein Substitutorium, Shenfalle mit Linschluß der Neinschustk k. 4 14 
Wege, nothwenbige, innerhalb des Wohnorts, insowest sie nicht schon unter anderen An- 
sätzen mit begriffen sind — wie z. B. bei den Artikeln: Akten-Lesen, Information, 
Reisekosten, Termine, Unterredung, Verhandlungen — namentlich wegen zu haltender 
Anfragen und einzuziehender Erkundigungen mit Einschluß des Geschäfts 
10 sar. = 35 fr. 
jedoch in Injuriensachen und bei Uebertretungen nur dann, wenn der Sachwalter auf 
austrückliches, besonderes Verlangen des Kllenten einen solchen Weg gemacht hat. 
Konnte übrigens das Geschäft eben so gut und mit geringeren Kosten schriftlich abge- 
macht werden: so passirt, abgesehen von einem ausdrücklichen Verlangen des Gewalt- 
Vebers, nur so viel, als die Besorgung auf schrifilschem Weg gekostet haben würde.
	        
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