Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

1850. 411 
ten Sitze etwa noͤthigen baulichen Veränderungen, dle Anschaffung weiter erforder- 
licher Inventarienstücke sowie die zukünftigen Unterhaltungskosten werden 
o) bezüglich des Kreisgerichts zu Sondershausen von Fürsll. Schwarzburg= 
Sondershausischer Seite zu ur, von Fürstl. Schwarzburg-Rudolstädti- 
scher Seite zu pr und von Großherzogl. Sü#chsischer Seite zu r 
b) bezüglich des Kreisgerichts zu Arnstadt von Fürstl. Schwarzburg-Son= 
dershausischer Seite zu 3 und von Großherzogl. Süchsischer Seite zu 
bestritten. 
Art. 3. 
Der regelmäßige Bestand der Mitglieder der Kreisgerichte wird vorläufig fol- 
gendermaßen festgesett: 
a) der des Kreisgerichts zu Schberbhanf auf 
einen Direktor, 
zwei Räthe, 
einen Assessor, 
b) der des Kreisgerichts zu Arnstadt auf 
einen Direktor, 
einen Rath, 
einen Assessor. 
. Art. 4. 
Ueber die erste Anstellung des Präsidenten, der Räthe und der Assessoren wer- 
den sich die contrahirenden Staatöregierungen unter einander vereinigen, doch wird 
schon jetzt bestimmt, daß, wenn keine andere Vereinbarung erfolgt, 
1) bezöglich des Kreisgerichts zu Sonderöhausen. 
a) Schwarzburg-Sondershäusischer Seits 
die Oirektorstelle, 
eine Rathsstelle, 
5) — — Seits 
Rathastelle, 
) Großherzogl. sr Gits 
e Assessorstelle, 
2) bezuͤglich des Wetigerib * Arnstadt 
) 
Seit 
Hürfllich * — Vesersaml. u. 55
	        
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