44 1850.
Art.
Der Etat der Besoldungen ist *8
der Direktor 10.00 Thlr.
der Stoaatsanwalt und ior Rath 800
—— . 600 =
der erste Sekretär . . .500-
der zweite Sekretaͤr 100
der erste Kanzlist . 300 -i 1—
der zweite Kanzlist 250 tuct
der Kanzlist beim Kreisgericht Arnstadt. . 300
die beiden Boten zusammen (jeder 200 Thlr.) 400
der Gefangenwarter und sein Gehilfe 400
Es wird für die Zahlung dieser Besoldungen bei einem jeden der zwei ge-
meinschaftlichen Kreisgerichte eine besondere Sustentationskasse gebildet. Jeder
der contrahirenden Staaten zahlt die ihn nach dem vereinbarten Maßstab (Art. 2)
treffenden Beitrage in vierteljährigen Vorauszahlungen an diese Sustentations-
kasse ein.
Art. 10. «
Die zu der Verwaltungskasse der Kreisgerichte zu zahlende Summe soll nach
Ablauf eines Jahres von Ercichtung der Gerichte an festgestellt und hiernach ein
Normalsat festgesetzt werden.
Wenn sich Etatsüberschreitungen herausstellen, welche von den betheiligten
Stoatéregierungen in Uebereinstimmung alo gerechtfertigt anerkannt sind, so wer-
den dieselben nach dem im Art. 2 vereinbarten Maßstabe gedeckt. In demselben
Verhältnisse werden die etwaigen Ersparnisse vertheilt. Im ersten Jahre sind die
vorkommenden Kosten nach dem sich herausstellenden Bedürfnisse von den contra-
hirenden Staaten nach dem oben gedachten Verhältnisse aufzubringen und wird bei
Konstituirung der Kreisgerichte für das zu Sondershausen zunächst die Summe
von 1200 Thlr., für das zu Arnstadt die Summe von 800 Thlr. zur Verwaltungs=
kasse gezahlt.
Aus dieser Verwaltungskasse sind zu bestreiten die Aufwände für
Heizung und Erleuchtung,