Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

444 185 0. 
Zu den Untersuchungstabellen ist auch zu bemerken, wennauf Entziehung der 
staatsbürgerlichen Rechte erkannt worden ist. 
Die geführten Untersuchungötabellen sind zu Anfang jedes Jahres und zwar 
spätestens bis zum 8. Januar dem Staatsanwalt bei dem Kreisgericht vorzulegen. 
F. 2 
Ist in dem Strafurtheil auf p#hurlig Entziehung der staatsbürgerlichen 
Rechte rechtskräftig erkannt worden, so hat der Einzelrichter dem Landrath seines 
Bezirks hiervon Nachricht zu geben. 
Rudolstadt, den 25. Juni 1850. 
(L. S. . 
) Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. 
Röder. 
Albert Roß.
	        
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