Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

1850. 473 
Appellationsgericht zum Erkenntnisse einzusenden. (Gesetz über die Zuständigkeit 
der Gerichte und den Instanzenzug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 1. Mai 
d. J. Kü. 12 und 16.) · 
3) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung dergestalt in Kraft, 
daß es bei allen nach diesem Zeitpunkte eingewendeten Rechtsmitteln zut Anwendung 
zu bringen ist und es werden die entgegenstehenden Bestimmungen des F. 13 des Ge- 
setzes über das Verfahren in geringfügigen bürgerlichen Rechtssachen vom 26. Au- 
gust 1840 und des Gesetzes wegen Entscheidung einiger bestrittener Rechtsfragen 
vom 2. Februar 1812 Nr. IX. hiermit aufgehoben. 
urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und demselben unser 
Fürstliches Insiegel beidrucken lassen. 
So geschehen 
Ruvolstadt, den 6. September 1850. 
(L. S.) Friedrich Gänther, F. z. S. 
Nöder. C. Schwargt. Scheidt.
	        
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