Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

476 1850. 
4) bei der Abtheilung der Finanzen, welche in zwei Unterabtheilungen 
Aund B zerfaͤllt, und von denen die erstere die Domanial- und die letztere die Steuer- 
Angelegenheiten umfaßt, und zwar bei der Abtheilung A 
Herr Cammerpräsident Scheller, 
Herr Geheime-Cammerrath von Ketelhodt, 
Herr Forstmeister von Gleichen, 
Herr Cammerassessor Weinberg und 
Herr Cammerassessor Blödau zu Frankenhausen, 
welchen beiden letzteren Assessoren jedoch dermalen ihr amtlicher Wirkungskreis zu- 
nächst bei den Ablösungs -Commissionen angewiesen ist; 
bei der Abtheilung B 
Herr Regierungs-Rath Schwart, 
Herr Steuerrath Bamberg. 
V. Wird schließlich noch bekannt gemacht, daß in denjenigen Abeheilungen, 
wo mehrere Beamte fungiren, die dem Vorstande zundchst sitzenden bei Verhinde- 
rung desselben die ausgehenden Verfügungen zu unterzeichnen haben. 
Rudolstadt, den 11. October 1850. 
Fürstl. Schwarzburg. Ministerinm. 
Röder. 
Albert Roß.
	        
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