Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

94 1852. 
Verzeichniß 
der Preise der Brenn-, Bau= und Werkhölzer für Staats#unterthanen zum 
eigenen Bedarf und zum Betriebe bürgerlicher Gewerbe. 
I. Abthellung. 
A. Stämmec. 
1) harte. 
0) in Schlägen ausgehaltene ganze Stämme. 
— Fl. 11 Xr. für 1 Cubicfuß. 
h) zur Abgabe von einzelnen dürren und Bruchstämmen. 
1 Fl. 21 Kr. für 1 Stück 11 Spanne 
2. 10 für 1 „ *s 
3 „ 16 „ für 1 „ 1 
5, 15 „ für 1 „ 2 Spannen 
6, 56„ für 1„ 214 
2) weiche. 
a) in Schlägen ausgehaltene Stämme. 
. Fl.... Kr. für 1 Cubicfuß von 6—13) Zoll unterem Durchmesser, wofür 
der Preis erst nach §. 10 dieses Regulatios zu ermitteln ist. 
b) zur Abgabe von einzelnen dürren und Bruchstämmen. 
— Fl. 50 Kr. für 1 Stück 1n Spanne 
1 28 „ für 1 „ 
2, 16 „ für 1 „ ) 4 
3 13 „ für 1 „ 2 Sphnen 
4. 23 „ für 1 „ 221„ 
B. Stange n (als Nutzholz). 
1) harte. 
— Fl. 14 Kr. für 1 Cubicfuß von 2 bis 5 Zoll unterem Durchmesser- 
2) weiche. 
— Fl. 6 Kr. für 1 Cubiefuß von 2 bis 5 Joll unterem Durchmesser.
	        
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