Object: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. v. Mts. folgenden Beschluß gefaßt: 
An Stelle der in der Anlage zur Anleitung für die Ermittelung des Alkoholgehalts im 
Branntwein (Central-Blatt für 1889 Seite 333) getroffenen Bestimmungen über die Abfertigung 
von versetzten Branntweinen 2c. treten die beiliegenden Vorschriften, betreffend die Abfertigung 
von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergleichen. 22 
Berlin, den 8. Dezember 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 
  
Anlage 2 
zur Anleitung für die Ermittelung 
des Alkoholgehalts im Branntwein. 
  
Dorschriften, 
betreffend die Abfertigung von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergleichen. 
1. Die Feststellung der Litermenge reinen Alkohols bei Branntweinen, Punschessenzen und anderen alkohol- 
haltigen Essenzen, welche derartig mit Zucker oder anderen Zusatzstoffen versetzt sind, daß eine zu- 
verlässige Prüfung mittelst des Thermo-Alkoholometers ausgeschlossen erscheint, sowie bei Fruchtsäften 
erfolgt mit Hülfe des unter Nr. 2 näher bezeichneten Destillirapparats. 
2. Der Destillirapparat (siehe die nachstehende Zeichnung) besteht aus dem mittelst Spiritusflamme zu 
erhitzenden Siedekolben und dem durch das Rohr K damit zu verbindenden Kühler K, in welchem 
die bei der Destillation erzeugten Dämpfe sich verdichten. 
Dem Apparat sind beigegeben: 
a) ein Meßglas M mit einer dem Raumgehalt von 100 cem entsprechenden Marke; 
b) einc Bürette nebst Halter.)) Dieselbe trägt eine mit 10 cem beginnende, von 2 zu 2 cem 
fortschreitende Eintheilung bis zu 300 cem; sie ist oben mit einem eingeschliffenen Glas- 
stöpsel, unten mit einem Glashahn versehen; 
J%) zwei kurze Thermo-Alkoholometer für O bis 30 und für 29 bis 57 Gewichtsprozente. 
Die Zeichnung giebt die Aufstellung des Apparats beim Gebrauch. Kolben F und Kühler K 
hängen in den Ringen des Doppelträgers D; dieser wird von der Säule 8 gehalten, welche in das 
auf dem Kastendeckel vorgesehene Gewinde eingeschraubt ist. Das Rohr E läßt sich durch die 
Ueberwurfschraube r an den Kolben und durch eine zweite, etwas kleinere Ueberwurfschraube r#1 an 
den Kühler dicht anziehen; die Dichtung wird an beiden Stellen durch Lederplättchen gesichert. Der 
Kühlcylinder K umschließt eine innen verzinnte Messingschlange, welche oben mit Rohr K in Ver- 
bindung steht und unten bei 26 aus dem Cnlinder heraustritt. Der Deckel des letzteren trägt den 
Trichter 7, dessen Fortsatzrohr bis nahe auf den Boden von K reicht, so daß das durch 7 ein- 
gefüllte Kühlwasser zuerst den unteren Theil der Schlange umspült. Das warm gewordene über- 
schüssige Wasser fließt durch das Rohr v und den übergezogenen Schlauch ab. Das obere Ende von# 
steigt bis über den Deckel des Cylinders K auf und liegt unter der Kappe 2#c, welche für die voll- 
ständige Entleerung von K dient. 
3. Der abzufertigenden Flüssigkeit ist nach gründlicher Durchrührung oder Durchschüttelung eine Probe 
zum Zweck der Ermittelung des Alkoholgehalts zu entnehmen. Die Probe ist zunächst darauf zu 
prüfen, daß ihre Beschaffenheit nicht den im §. 1 der Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts 
im Branntwein unter b 1 angegebenen Voraussetzungen zuwiderläuft. 
Werden mittelst eines und desselben Abfertigungspapiers mehrere mit gleichem Branntwein- 
fabrikat gefüllte Fässer oder Flaschen von annähernd gleich großem, d h. um nicht mehr als 
  
) Zeichnung auf S. 344.
	        
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