1853. 203
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Sechszehntes Stüch vom Hahre 1833.
XXXVII. Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem der über den Gebrauch der Paßkarten abgeschlossenen Convention
(Ges. Samml. 1851, S. 10) unterm 21. v. M. auch dab Großherzogthum Ol-
denburg beigetreten ist, so wird solches anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 5. Sept. 18353,
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
Scheidt.
& XXXVIII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 9. September 1853,
betreffend den zwischen Preußen und anderen Staaten des Deutschem Bundes
einerseits und den Vereinigten von Nordamerika audererseits wegen
Auslieferung flüchtiger Verbrecher abgeschlossenen Vertrag.
Nachdem der zwischen der Krone Preußen in Verbindung mit dem hiesigen.
Fürstenthume und mehreren anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits und
den Vereinigten Staaten von Nordamerika andererseits abgeschlossene Vertrag
wegen Auolieferung fluchtiger Verbrecher ratificirt worden und die Auswechselung
der diesfallsigen Ratifications-Urkunden am 30. Mai d. J. zu Washington staltge-
funden hat, so wird dieser Vertrag seinem ganzen Inhalte nach, wie folgt, in
der deutschen Uebersetzung zur Nachachtung bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 9. September 1853.
Fürstl. Schwarzburg. Ministerium.
Scheidt.
Fü#hl. Schw. Ruholft. Gesehlamml. XIV. 27