Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

e04 1853. 
Vertrag 
zwischen 
Preusien und anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits 
und den 
Vereinigten Staaten von Nord-Amerika andererseiteo 
Weqin 
der in gewissen Fällen zu gewährenden Anslieferung der 
vor der Justiz flüchtigen Verbrecher. 
Da es Behufo besserer Verwaltung der Rechtopflege und zur Verhütung von 
Verbrechen innerhalb des Gebieteo und der Gerichtobarkeit der contrahirenden 
Theile zweckmäßig befunden worden ist, daß Individuen, welche gewisse schwere 
Verbrechen begehen und vor der Justiz flüchtig geworden sind, unter Umständen 
gegenseitig auogeliefert werden, auch daß die betreffenden Verbrechen namentlich 
aufgezeahlt werden; und da die Gesetze und Verfassung Preußens und der anderen 
Deutschen Staaten, welche diesen Vertrag contrahiren, ihnen nicht gestatten, ihre 
eigenen Unterthanen einer au#wärtigen Juriediction zu überliefern, also die Regie- 
rung der Vereinigten Staaten mit Rücksicht darauf, daß der Vertrag unter stren- 
ger Reciprocität geschlossen wird, gleicherweise von jeder Verpflichtung frei sein soll, 
Bürger der Vereinigten Staaten auczuliefern: so haben einerseito Seine Majestät 
der Kônig von Preußen, sowohl für Sich, alo im Namen Seiner Majestät des 
Koönigo von Sachsen, Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten von Hessen, Seiner 
Keniglichen Hoheit des Großherzego von Hessen und bei Rhein, Seiner König- 
lichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seiner Hoheit 
des Herzoge von Sachsen-Meiningen, Seiner Hoheit des Herzego von Sachsen- 
Altenburg, Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg. Gotha, Seiner 
Hoheit des Herzogs von Braunschweig, Seiner Hoheit des Herzogs von Anhalt= 
Dessau, Seiner Hoheit des Herzogo von Anhalt Bernburg, Seiner Hoheit des 
Herzogo von Nassau, Seiner Durchlaucht des Försten von Schwarzburg= Rudol- 
stadt, Seiner Durchlaucht deo Fürsten von Schwarzburg-Sonderöhausen, Ihrer 
Durchlaucht der Fürstin und Regentin von Waldeck, Seiner Durchlaucht des 
Fursten von Reuß älterer Linie, Seiner Durchlaucht des Fürsten von Reuß jüngerer 
Linie, Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Bippe, Seiner Durchlaucht des Land- 
grafen von Hessen-Homburg, sowie der freien Stadt Frankfurt, und andererseits
	        
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