1853 ror
stimmung des Senates der Vereinigten Staaten und die Ratificationen sollen zu
Washington innerhalb sechs Monaten von dem heutigen Datum, oder wo moͤglich
früher, ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben wir, die respectiven Bevollmchtigten, diese Ueberein-
kunft unterzeichnet und hierunter unsere Siegel beigedrückt.
In dreifacher Ausfertigung geschehen zu Washington, den sechszehnten Juni
1852, im 70sten Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten.
(gez.) Fr. von Gerolt.
(I. 8.)
(gez.) Dan. Webster.
¶. s)
Additional-Artikel
zu dem
am 16. Juui Eintausend acht hnudert und zwei und funfzig zu Washington
zwischen Prrußen und anderen Staaten des Deutschen Bumrs einerseits, und
den Vereinigten Staaten von Nordamerika andererseite, abgeschlossenen Verrage
wegen der in gewissen Fällen gegenseitig zu gewährenden Auslieferung
der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher.
Da es nicht thunlich sein möchte, daß die Ratificationen des am 16 Juni 1852
zu Washingten unterzeichneten Vertrages zwischen Preußen und anderen Staaten
des Deurschen Bundeé einerseits, und den Vereinigten Staaten andererseits, wegen
der in gewissen Fällen zu gewährenden gegenseitigen Auslieferung der vor der Justiz
flüchtigen Verbrecher, innerhalb der im genannten Vertrage verabredeten Frist aus.
gewechselt werden, und da beide Theile urunschen, daß derselbe zur vollständigen
Auöführung gelange, so hat zu dem Ende Seine Majestt der König von Preußen
in Seinem eigenen Namen sowohl, als Namens der anderen in dem vorgenannten
Vertrage erwähnten Deutschen Seuveräne, Allerhöchst Ihren Minister-Residenten
bei der Regierung der Vereinigten Staaten, Friedrich Karl Joseph von
Gerolt, und der Präsident der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika seiner-
seits den Staaté= Secretär der Vereinigten Staaten, Edward Everett, mit