Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

222 1853. 
Ruß= und Kohlen-Schwarz, Buchdrucker-Schwärze, Frankfurter Schwärzez 
Leim (Fisch-, Horn-, Leder-); Schmirgelpapier und Schmirgeltuch. 
Schwefelfäden; Schwefelhölzer, einschließlich der chemisch bereiteten Zünd- 
hölzer, Reibhölzer, Reib= Fidibus und Zünpfläschchen; Lunten. 
Krcapp; Waid; Wau 
5. Eier aller Art und Milch, ingleichen Rahm. 
6. Erden und irdene Waaren. 
Hierunter sind verstanden: Amianth und Aobest; Bimsstein, Cement und 
Tuffstein; Blutstein; Braunstein; Farbeerden aller Artz Flußspath in Stäcken 
und gemahlen; Graphit (Reißblei, Wasserblei); Kalk und Gyps, ungebrannt und 
gebrannt; Lehmz; Mergel; Moorerde; Puzzolan= oder Lava-Erde;z Sand, auch 
gefärbter (mit Aucnahme der geriebenen Schmalte); Schmirgelz Schwerspath in 
Stücken und gemahlen; Talkerdez Thon aller Art, einschließlich Pfeifenthon und 
Porzellanerde; Traß; Tripel; Walkererde. 
Gemeine Topferwaaren, das heißt gewöhnliches, aus gemeiner Thonerde 
verfertigtes Topfergeschirr mit oder ohne Glasur, sowie schwarzeo oder Graphit- 
Geschirr; Fliesen; Schmelztiegel. 
7. Erze aller Art. 
8. Feldfrüchte, Gartengewächse und Waldfrüchte. 
Hierunter sind verstanden: alle Feldfrüchte in Garben oder in Stroh, wie 
solche unmittelbar vom Felde eingeführt werden; Flachs= und Hanf-Pflanzen; 
Futterkräuter; Gras und Heuz Eichorien, ungetrocknete; Karden und Weber- 
disteln; Karkoffeln. 
Getreide und Höülsenfrüchte; Oelsamen aller Art, einschließlich Mohnsamen; 
Gatktensämereien; Anis und Kümmelz Kleesaaten; Sanfsaat; Senfpulver oder 
gemahlener Senf, nicht in Blasen, Füaschen oder Krügen verpackt; Beeren aller 
Art, frisch, getrocknet oder bloß eingekocht, letztere jedoch nicht in Flaschen, Büchsen 
und dergleichen; Flache und Hauf (ungehechelt oder gehechelt), Chinesisched Gras, 
Werg und Heede; Waldwollez Krappwurzeln. 
Bäume, Sträuche, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflan- 
zen; lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln; frische Blumen, Blätter und 
Knospen; frische und getrocknete Cauch gesalzene oder in Essig eingelegte, in Faͤs-
	        
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