222 1853.
Ruß= und Kohlen-Schwarz, Buchdrucker-Schwärze, Frankfurter Schwärzez
Leim (Fisch-, Horn-, Leder-); Schmirgelpapier und Schmirgeltuch.
Schwefelfäden; Schwefelhölzer, einschließlich der chemisch bereiteten Zünd-
hölzer, Reibhölzer, Reib= Fidibus und Zünpfläschchen; Lunten.
Krcapp; Waid; Wau
5. Eier aller Art und Milch, ingleichen Rahm.
6. Erden und irdene Waaren.
Hierunter sind verstanden: Amianth und Aobest; Bimsstein, Cement und
Tuffstein; Blutstein; Braunstein; Farbeerden aller Artz Flußspath in Stäcken
und gemahlen; Graphit (Reißblei, Wasserblei); Kalk und Gyps, ungebrannt und
gebrannt; Lehmz; Mergel; Moorerde; Puzzolan= oder Lava-Erde;z Sand, auch
gefärbter (mit Aucnahme der geriebenen Schmalte); Schmirgelz Schwerspath in
Stücken und gemahlen; Talkerdez Thon aller Art, einschließlich Pfeifenthon und
Porzellanerde; Traß; Tripel; Walkererde.
Gemeine Topferwaaren, das heißt gewöhnliches, aus gemeiner Thonerde
verfertigtes Topfergeschirr mit oder ohne Glasur, sowie schwarzeo oder Graphit-
Geschirr; Fliesen; Schmelztiegel.
7. Erze aller Art.
8. Feldfrüchte, Gartengewächse und Waldfrüchte.
Hierunter sind verstanden: alle Feldfrüchte in Garben oder in Stroh, wie
solche unmittelbar vom Felde eingeführt werden; Flachs= und Hanf-Pflanzen;
Futterkräuter; Gras und Heuz Eichorien, ungetrocknete; Karden und Weber-
disteln; Karkoffeln.
Getreide und Höülsenfrüchte; Oelsamen aller Art, einschließlich Mohnsamen;
Gatktensämereien; Anis und Kümmelz Kleesaaten; Sanfsaat; Senfpulver oder
gemahlener Senf, nicht in Blasen, Füaschen oder Krügen verpackt; Beeren aller
Art, frisch, getrocknet oder bloß eingekocht, letztere jedoch nicht in Flaschen, Büchsen
und dergleichen; Flache und Hauf (ungehechelt oder gehechelt), Chinesisched Gras,
Werg und Heede; Waldwollez Krappwurzeln.
Bäume, Sträuche, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflan-
zen; lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln; frische Blumen, Blätter und
Knospen; frische und getrocknete Cauch gesalzene oder in Essig eingelegte, in Faͤs-