Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

252 1853. 
strafbare Nachahmung oder Verfälschung der in diesem Kartel genannten Münzen 
oder Credit-Papiere mit einem anderen Namen als mit „Verbrechen und Vergehen“ 
von dem Gesetze bezeichnet sind, so bleibt es diesem Staate anheimgestellt, bei der 
Bekanntmachung des Kartels, im ersteren Falle die auf jene Unterscheidung bezüg- 
lichen Worte „oder Vergehen“ wegzulassen, im zweiten Falle an Stelle des Aus- 
druckes „Verbrechen und Vergehen“ diejenige Bezeichnung zu sehen, welche seiner 
Gesehgebung entspricht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.