Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

256 1853. 
NXIII. Bekanntmachung 
bes Fürstlichen Ministeriums, Abtbeilung des Innern, vom 12. October 1858, 
betreffend das dem Ingenieur Jean Louis Vergniais zu. Lyon ertheilte 
Patent auf eine neue Art Hängebrücke. 
Nachdem von Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht, Unserm gnadigst regierenden 
ürsten und Herrn, den Ingenieur Jean Louis Vergniais zu Lhon ein 
Privilegium auf den Bau einer neuen Art Hängebrücken füur den Umfang des hie- 
igen Fürstenthume gnädigst ertheilt worden ist, so wird dasselbe nachstehend zur 
allgemeinen Kenntniß und Nachachtung Fbra acht. 
NRudolstadt, den 12. October 185 
Fürstl. Schwarzburg. Mntstertew, Abth. des Innern. 
Scheidt. 
eidt 
  
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gunden, First zu Schwarzburg r. 
thun hiermit kund und zu wissen, wie Wir Und auf Nachsuchen deo Kaufmanns 
J. H. F. Prillwitz zu Berlin bewogen gefunden haben, dem Ingenieur 
Jean Vouie Vergniaic zu Lyon auf eine für eigenthumlich befundene, durch 
die bei Unserem Ministerium, Abtheilung des Innern, niedergelegte Zeichnung und 
Beschreibung nachgewiesene Construction der Hängebrücken ein Privilegium auf 
fünf nach einander folgende Jahre, vom heutigen Tage an gerechnet, dergestalt zu 
ertheilen, daß Niemand ohne Zustimmung des genannten Erfinders im Brreisle 
Unsers Fuͤrstenthums eine Haͤngebruͤcke von derselben Einrichtung herzustellen be- 
fugt sein soll, wobei jedoch die Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit der Erfindung im 
* der nach der Bekanntmachung Unsereo vormaligen Geheimeraths-Collegiums 
12. April 1833 bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten in den Jollvereins- 
jinen zu beobachtenden Grundsätze ausdräcklich vorausgesebt und bestimmt wird, 
daß dieses Privilegium alsdann ale erloschen betrachtet sein soll, wenn die Aus- 
führung der fraglichen Erfindung im hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen wird und sich ergiebt, daß obiger — der Neuheit und Eigen- 
thümlichkeit der Erfindung nicht begründet gewesen 
. Ur kundlich unter uu eigenhaͤndigen Unteischrit und beigedrucktem Fürstl. 
nsiegel. 
Se geschehen « 
Rudolf-abt,den-it).Sepkenk(sec-1853. 
(l«.s.) FriedrichGünthcr,F-szs 
Scheidt. 
  
 
	        
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