1854. 179
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Vletzehnies Stück vam Jahre 1854.
i XIVI. Ministerial. Bekanntmachung.
Nachdem vor wenigen Tagen die Durchlauchtigste regierende Fürstin von dieser
Welt abberufen worden, ist in lehtverslossener Nacht, kurz vor 12 Uhr, auch die
Durchlauchtigste Fürstin Mutter, Frau Caroline Lonise, verwittwete Fürstin
von Schwarzburg 2c. K., geborne Prinzessin von Hessen-Homburg, zu einem bessern
Leben eingegangen. Der Durchlauchtigste Fürst, Unser gnädigst regierender Hert,
lassen diesen neuen, das ganze Fürstliche Haus auf das Tiesste erschütternden Trauer-
fall hiermit zur Kenntniß Ihrer getreuen Unterthanen bringen.
Gleichzeitig wird Folgendes bestimmt:
F. 1.
Es wird hiermit bis auf Weiteres eine allgemeine Landestrauer angeordnet
und es sind für dieselbe diejenigen Bestimmungen maßgebend, welche bei dem
Ableben der Durchlauchtigsten regierenden Fürstin durch die Verordnung vom 12.
d. M. (Ges.-Samml. Seite 133) getroffen sind.
8. 2.
Drei Wochen hindurch findet in allen Kirchen des Landes ein tägliches Trauer-
läuten Mittags von 12—1 Uhr in 3 Absätzen statt.
8. 3.
Die betreffenden Fürstlichen Behörden und Beamten geistlichen und weltlichen
Standes haben diese Anordnungen sofort zur Ausführung zu bringen.
Rudolstadt, den 21. Juni 1854.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab
Fürstl. Schw. Audolst. Gesetzlamml. XV.
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Ausgegeben in Rudolstadt, den 24. Juni 1854.