Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzehnter Jahrgang. 1855. (16)

1855. 
So geschehen 
8. 14. 
Gegemvärtiges Gesetz tritt mit dem Tage der Eröffnung in Kraft 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem F. Insiegel 
Rudolstadt, den 16. März 1855 
(I. S.) 
Friedrich Günther, F 
v. Bertrab. Scheidt, 
. z. S 
v. Ketelhodt. 
  
  
  
  
  
  
  
v. Bamberg. 
— 4. 
kun der 
*W gie Namen der rteten-un, Gemerkun des Erfelg des Temnins 
. 
##61. 
11/7 ——— rhr Theile sind nicht 
enen. 
1n Andreas Dus daselbst, 
wegen eines Darlehns von 50 l nebst Zunten 
2 2½2 Karl Melchior zu Milbitz à½12 Durch Verztech (Ge- 
und ständniß) erledigt. 
Wilhelm Pfotenhauer daselbst, 
wegen. eines Fahnvegs über des letzteren Acker. 
3½ Christian Shaht zu Schwarza 3½„Terleriigt. geölteben 
Ernst . daselbst, G n 
Erbansprüche an den zi dicheß des Ernst Müller 
beir 
4 ½ Johann Michael zu Teuchel * ger erschien, Wellan 
und r aber nicht u 
t Sommer daselbst, berien deshalb . t- 
wegen Erfüllung eines Hauskaufvertrags Strafe * #hbes und 
Ersahz zu leisten. 
  
  
57
	        
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