1856. 103
Gesetzsammlung
fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg- Rudolstadt.
Sicbentes Släc vom Jahre 1856.
XVII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 3. März 1856, betreffend die Lostrennung des Dorfes und der Flur
Angelroda aus dem Juricictionsbezirke des Kreiogerichts zu Arnstadt und des
Instizamte zu Ilmcnau.
Nachdem mit allseitiger Höchster Genehmigung der Durchlauchtigsten Landes-
herren die Staatsregierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, des
Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt und des Fürstenthums Schwarzburg-Sonders-
hausen sich über die Lostrennung des diesseitigen Dorfes und der Flur Angelroda von
dem zeither gemeinschaftlichen Kreisgerichte Arnstadt und Justizamte Ilmenau verstän-
digt und die desfallsigen Modificationen der Staatsverträge vom 23. März resp. 9. und
15. April und vom 2.3. März resp. 9. April 1850 (Ges. Samml. 1850, S. 420 fl.)
vereinbart haben, so werden die abgeschlossenen Conventionen nachstehend zur öffent-
lichen Kenniniß gebracht.
Mit dem 1. April d. J. gehen Dorf und Flur Angelroda in den Jurisdictions-
bezirk des Fürstlichen Kreisgerichts Rudolstadt und des Fürstlichen Justizamts Ilm über
und hören mit jenem Tage die zeitherigen Beziehungen der diesseitigen Staatsregierung
zu dem Kreisgerichte Arnstadt und dem Justizamte Ilmenau auf.
Rudolstadt, den 3. März 1856.
Fürstlich Schwarzb. Ministerimn.
v. Bertrab.
Färsll. Schwarzb. A#udolst. Gesresamml. XVII. 16.
Ansgegeben in Rudolstadt, den 8. Waͤth 1856.