Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 115 
Gesetzsammlung 
fuͤr das Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt. 
Zchutes Släd vom Johre 1856. 
— 
X XXI. Ministerial Bekanntmachung 
vom 31. März 1856, die Eröffuung eines Nebenzollamtes I. zu Rumburg, 
Hauptamtsbezirk Zittau, betreffend. 
Nach einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Finanz-Ministeriums wird vom 
I. April d. J. an zu Rumburg in Böhmen ein zum vollständigen Begleitscheinwechsel 
sowie zu sonst unbeschränkter Zollabfertigung befugtes Sächsisches Nebenzollamt 1, 
Hauptamtsbezirk Zittau, eröffnet werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Rudolstadt, den 31. März 1856. 
Fürstl. Schwarzb. is Abtheil. der Finanzen. 
h. Schwart. - 
o 
  
XXII. Verordnung, 
die Herabsetzung der tarifnäßigen Tara-Vergütung für rohen Kaffee in Ballen 
oder Sicken betr., vom 1. April 1856. 
Wir Friedrich Günther, von Gotteb Gnaden, Fürst zu Schwarzburg 2c., 
verordnen in Folge einer unter den Zollvereins, Staaten getroffenen Vereinbarung, 
was folgt: 
Vom 1.Jumi dieses Jahres wird die tarifmäßige Tara-Vergütung für rohen Kaffee 
in Ballen oder Säcken von drei auf * Pfund vom Centner Bruttogewicht herab- 
gesett. 
Fürll. Schw. Audoolst. Gesetzsamml. XV1l. 19 
Ausgegeben in Nudolstadt den 5. April 1856.
	        
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