Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. q37 
— 
(Vorderseite.) 
Nückschein über Postvorschuß-Gegenstände. 
D Post zu wolle hierunter bemerken, ob 
d mit der heutigen Post dahin abgebende an 
in , worauf Postorschuß haften, eingelöset worden 
ist, oder nicht? 
„ den ten 18 
Post- 
Die oben erwähnte Vorschuß Sendung ist am (en bier 
eingchangen und eingelöset worden. 
„, den ten 18 
Post- 
(Rükfeite.) 
Vorschuß-Rückschein 
nach 
8. 35. 
Alle mit einem Begleitbriefe versehenen Fahrpost- Sendungen sind bei phn 
der Ja wos · 
der Aufgabe · Postanstalt mit dem Ortsnamen und mit einer Aufgabenummer S.nen. 
deutlich zu bezeichnen. 
Der Name des Aufgabeorkes und die Aufgabenummer sind als Merk- 
male der Sendung, während ihres ganzen Transportes durch das Vereins- 
gebiet unverändert beizubehalten, und haben in allen Karten zu erscheinen, 
in welche die Sendungen im Laufe ihrer Beförderung einzutragen sind. 
Der Name des Aufgabeortes muß auf den Frachtstücken mittelst Auf- 
klebung eines Zettels, worauf dieser Name gedruckt ist, angebracht werden. 
Die Nummer ist auf den betreffenden Fahrpostsendungen und auch auf 
den dazu gehörigen Begleitbriefen mittelst gedruckter Zeitel anzubringen.
	        
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