1856.
G. Briefpackete, welche in andere aufgenommen werden.
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liaung
Bei Anfertigung eines Briefkerlen Schluss es werden die den jenseitigen 8 n
Postverwallungen zuzurechnenden Porto- und Auslagen= Beträge mit blauerv dn
Tinte in großen Zahlen auf den Adressen der Briefe notirt, wozu auch Stem-
pel in Anwendung kommen können.
Die Postanstalt, welche von einer anderen Vereins-Postanstalt einen
Briefkarten-Schluß empfängt, hat die in der Karte vermerkten Portobeträge
und sonstigen Eintragungen zu prüfen, und etwa bemerkte Unrichtigkeiten
dergestalt in den Karten abzuändern, daß das Abgcänderte ersichtlich bleibt.
Der Grund der geschehenen Abänderung ist in der Karte kurz zu erörtern,
auch ist von der vorgenommenen Berichtigung der absendenden Postanstalt
ungesäumt Kenntniß zu geben. Diese Rückmeldungen sind, mit dem Aner.
keuntnisse der Postanstalt, an welche sie gerichtet sind, versehen, an die Post-
anstalt, welche dieselben erlassen hat, unter Recommandation zum Belege
für die betreffende Karte zurückzusenden.
39.
ghuter
S.
1. Bei Expedition der Fahrpost-Sendungen wird jedes Stück nach der, Zitndhn
Nebemab
Nummerfolge in die Frachkkarte einzeln eingetragen
r der
Begleilpapiere werden in der Regel unter der Nummer desselben Stücks rein Sutun.
vorgemerkt, zu welchem sie gehören.
Wo der Umfang des Verkehrs solches erfordert, werden die Briefe mit
declarirtem Werthe, Briefe, worauf baare Einzahlungen stattgefunden haben,
und Begleitbriefe, zu welchen Poststücke mit declarirtem Werthe gehören, in
eine besondere Abtheilung der Karte (Geldkarte) eingetragen.
2. Die Ueberlieferung der Fahrpost-Stücke erfolgt zwischen den Vereins-
Postanstalten, je nach den Verkehrsverhältnissen, entweder
0) in bloßgehenden Kartenschlüssen, oder
in geschlossenen Beuteln, oder
Wq) in geschlossenen Körben, Kisten oder Felleisen.
3. Bii der Spedition in geschlossenen Beuteln werden in letztere auf-
genommen:
a) alle Briese und Packete mit baarem Gelde oder Papieren von Geldes-
Fbr