Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 145 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Joöistts Stück vom Jahre 1810. 
XXVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 23. April 1856, die Verlegung des Noebenzollamtes I. zu Gildchaus, 
Hauptamtbbezirks Nordhorn, nach Springbiel und die Vereinigung der mit 
dem Nebenzollamte zu Gildehaus zeither verbunden gewesenen Hebe= und Ab- 
fertigungsstelle für die Uebergangsabgaben mit der Steuer-Receptur zu 
Bentheim brtr. 
Nach einer Mittheilung des Königlich Hannoverschen Finanz-Ministeriums wird 
das Königlich Hannoversche Nebenzollamt l. zu Gildehaus, Hauptamtsbezirk Nordhorn, 
vom 1.Mai d. J. an nach Springbiel verlegt und in Folge dessen die mit dem Neben- 
zollamte zu Gildehaus zeither verbunden gewesene Hebe, und Abfertigungsstelle für die 
Uebergangsabgaben ebenfalls vom 1. Mai an mit der Steuerreceptur zu Beutheim ver- 
einigt werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 23. April 1856. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerimm, Abtheil, der Finanzen. 
Th. Schwart#. -ins 
- och. 
  
Fuͤrsil. Schw. Rubdolst. Geschsamml. Xl. 24 
Ausgegeben in Audolstadt ben 31. Mai 1850.
	        
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